Rechtsprechung
KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23 - 121 AR 131/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO, nochmalige Anhörung des Beschwerdeführers
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33a StPO, § 410 Abs 1 S 1 StPO
Voraussetzungen eines Gehörsverstoßes in einem Wiedereinsetzungsverfahren nach § 33a StPO; Möglichkeit einer nachträglichen Anhörung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33a
Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ; Nochmalige Anhörung des Beschwerdeführers - rechtsportal.de
StPO § 33a
Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ; Nochmalige Anhörung des Beschwerdeführers
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Nachholung rechtlichen Gehörs - Nochmalige Anhörung ggf. entbehrlich?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.01.2023 - 520 Qs 93/22
- KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23 - 121 AR 131/23
Papierfundstellen
- StV 2024, 87 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 14.10.2015 - 4 Ws 78/15
Erfolgreiche Beschwerde im Anhörungsrügeverfahren
Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899;… Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284). - OLG Celle, 01.08.2012 - 1 Ws 290/12
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen einen Antrag nach § 33a StPO …
Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899;… Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284). - KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16
Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899;… Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284). - KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21
Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899;… Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284).