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   KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23 - 121 AR 131/23   

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https://dejure.org/2023,21049
KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23 - 121 AR 131/23 (https://dejure.org/2023,21049)
KG, Entscheidung vom 28.07.2023 - 3 Ws 35/23 - 121 AR 131/23 (https://dejure.org/2023,21049)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2023 - 3 Ws 35/23 - 121 AR 131/23 (https://dejure.org/2023,21049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO, nochmalige Anhörung des Beschwerdeführers

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33a StPO, § 410 Abs 1 S 1 StPO
    Voraussetzungen eines Gehörsverstoßes in einem Wiedereinsetzungsverfahren nach § 33a StPO; Möglichkeit einer nachträglichen Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33a
    Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ; Nochmalige Anhörung des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de

    StPO § 33a
    Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ; Nochmalige Anhörung des Beschwerdeführers

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Nachholung rechtlichen Gehörs - Nochmalige Anhörung ggf. entbehrlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 87 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.10.2015 - 4 Ws 78/15

    Erfolgreiche Beschwerde im Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899; Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284).
  • OLG Celle, 01.08.2012 - 1 Ws 290/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen einen Antrag nach § 33a StPO

    Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899; Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284).
  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899; Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284).
  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 28.07.2023 - 3 Ws 35/23
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie statthaft, weil überprüft werden soll, ob die Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahrens gemäß § 33a StPO zu Recht ergangen ist, unabhängig davon, ob die Anhörungsrüge als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 26. August 2021 - 5 Ws 169/21 - und 7. September 2016 - 5 Ws 75/16 - beide juris; NStZ-RR 2016, 52; StraFo 2007, 241; OLG Celle NJW 2012, 2899; Schneider-Glockzin in KK-StPO 9. Aufl., § 33a Rdn. 13 m.w.N.; a.A. Hans. OLG Bremen NStZ-RR 2019, 314; Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 284).
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